Verwalterwechsel – so einfach geht's
Unzufrieden mit Ihrer Verwaltung? Ein Wechsel ist weniger aufwendig, als viele Eigentümer denken. Wir begleiten Sie durch alle Schritte und übernehmen die Abstimmung mit dem bisherigen Verwalter.
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Unverbindliches Erstgespräch und Angebot
Wir lernen Ihre Gemeinschaft und Ihr Objekt kennen, klären offene Fragen und erstellen ein individuelles Angebot. Kostenlos und ohne Verpflichtung.
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Beschluss der Eigentümerversammlung
Die Eigentümer beschließen den Verwalterwechsel in der Versammlung. Auf Wunsch stellen wir uns vorab persönlich vor und liefern eine Beschlussvorlage.
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Übernahme der Unterlagen vom bisherigen Verwalter
Die Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung, die Übergabe von Unterlagen, Konten und Verträgen übernehmen wir. Sie müssen sich um nichts kümmern.
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Start mit festem Ansprechpartner
Ab dem vereinbarten Termin sind wir für Sie da: mit einer Ansprechperson, die Ihr Objekt kennt, und klaren Abläufen von Anfang an.
Seit der WEG-Reform (§ 26 Abs. 3 WEG) kann die Eigentümergemeinschaft den Verwalter jederzeit abberufen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegen muss. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Ein Wechsel ist deshalb auch kurzfristig umsetzbar.
Was Sie für den Wechsel brauchen
- Aktuellen Verwaltervertrag und Kündigungsfristen
- Letzte Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Anzahl der Einheiten und Besonderheiten der Anlage
Fehlen Unterlagen, ist das kein Hindernis. Wir fordern sie im Rahmen der Übergabe beim bisherigen Verwalter an. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter WEG-Verwaltung in Kleve und am Niederrhein.
Lassen Sie uns über Ihre WEG sprechen.
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